Digitale Revolution durch die E-Rechnungspflicht für Eingangsrechnungen

03.09.2024

E-Rechnung - Empfang ab 01.01.2025

Unternehmen müssen bis dahin die technischen Voraussetzungen schaffen, um E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Zukünftig wird nur noch zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden, wobei die E-Rechnung der europäischen Norm EN 16931 entsprechen muss. Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Anforderungen nicht und gilt daher als sonstige Rechnung. XRechnungen erfüllen bereits den erforderlichen Standard. Unternehmen können durch die Integration von Software-Erweiterungen, wie dem digitalen Belegversand, bereits heute von den vielfältigen Vorteilen der E-Rechnung profitieren und sich optimal auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.

 Die gesetzlichen Pflichten im zeitlichen Überblick. 

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  Wir beraten Sie gerne dazu.

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